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Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
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Unterstützung bei der Einstufung in
die Pflegeversicherung -
Pflegeberatung nach § 37. 3Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist eine regelmäßige Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI vorgeschrieben. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, beraten Sie individuell und bestätigen den Einsatz gegenüber der Pflegekasse.
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Überleitung aus dem Krankenhaus
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