Vorsorgevollmacht

Wie bei der Betreuungsverfügung regelt eine Vorsorgevollmacht im Grunde fast alle Dinge, die Ihr Leben betreffen, wenn der Fall der Fälle eintritt und Sie, z.B. durch einen Unfall oder Schlaganfall, handlungsunfähig werden.

Sie können die Vorsorgevollmacht aber auch begrenzen, in dem Sie diese nur für bestimmte Bereiche einräumen. Mit der Vollmacht vermeiden Sie auch, dass ein Gericht einen Betreuer oder eine Betreuerin bestellt. Da Sie mit einer Vorsorgevollmacht alle Entscheidungen, die Ihr Leben betreffen, aus der Hand geben, sollten Sie nur eine Person bevollmächtigen, der Sie uneingeschränkt vertrauen und die so handelt, wie es in Ihrem Sinne ist.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre „Betreuungsrecht“ vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. > Zur Broschüre

Ein Formular für eine Vorsorgevollmacht können Sie hier herunterladen: > Zum Formular