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Mit dem Betreuungsrecht sollen erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können geschützt und unterstützt werden. Wer geistig nicht mehr in der Lage ist, die wichtigen Dinge die seinen Alltag betreffen, selber zu regeln, kann vom Gericht einen Betreuer bzw. eine Betreuerin zugewiesen bekommen. Diese Situation kann z.B. durch einen Unfall oder einen Schlaganfall eintreten.
Mit der Betreuungsverfügung bestimmen Sie selber, wer im Fall der Fälle Ihre Betreuung übernehmen soll. Mit Betreuung ist in diesem Kontext aber nicht die soziale Bedeutung gemeint, sondern die rechtliche.
Auf was Sie alles achten sollen, können Sie in der Broschüre „Betreuungsrecht“ vom Bundesministerium der Jusitz und für Verbraucherschutz nachlesen. > Zur Broschüre
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