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„Wer bestimmt, wenn ich entscheidungsunfähig werde?“ Egal, ob durch ein Leiden, eine Krankheit oder einen Unfall - der Fall kann schneller eintreten als man denkt. Um dies zu regeln, hat der Gesetzgeber die gesetzlich geregelte Patientenverfügung eingeführt.
Hiermit kann jeder vorab schriftlich festlegen, ob in bestimmte medizinische Maßnahmen eingewilligt wird oder ob sie unterlassen werden sollen.
Der Arzt prüft dann, ob die Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Wenn dies der Fall ist, ist er dazu verpflichtet, die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen.
In der Broschüre „Patientenverfügung“ vom Bundesamt der Justiz und vom Verbraucherschutz, können Sie alles weitere nachlesen. > Zur Broschüre
Auf der Seite finden Sie auch den Textbaustein, den Sie als Vorlage für Ihre Patientenverfügung nutzen können.
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